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Testamentsspenden - Ein Versprechen von unermesslichem Wert
Vielen Menschen ist es ein Anliegen, am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes zu hinterlassen. Sie gestalten die Zukunft positiv mit, wenn Sie mit einer Testament- oder Nachlassspende auch die Stiftung Buntes Herz bedenken. Für unsere gemeinnützigen und mildtätigen Projekte sind Testamentsspenden unschätzbar wertvoll. Sie versetzen uns in die Lage, schnell und effektiv überall dort Hilfe zu leisten, wo sie gebraucht wird. So kann Ihr Letzter Wille weit mehr sein als eine finanzielle Unterstützung: Er ist ein Versprechen, dass auch in Zukunft das Leben vieler beeinträchtigter Menschen einen leichteren oder vielleicht auch besseren Verlauf nehmen. Damit können Sie sich auch über Ihr Lebensende hinaus, für eine bessere Welt einsetzen.
Die Gestaltung Ihres Testaments ist eine sehr persönliche Entscheidung. Manche Menschen möchten neben Familie und Freunden auch gemeinnützige Organisationen bedenken, um auch nach ihrem Tod Gutes zu tun. Die Stiftung Buntes Herz ist als gemeinnützige und mildtätige Organisationen anerkannt. Die Stiftung muss keine Erbschaftssteuer zahlen. So kommt Ihr Erbe vollständig den Hilfsprojekten der Stiftung zugute und das sind vor allem Initiativen zur Unterstützung schwerstkranker Kinder.
Sie entscheiden allein in Ihrem Testament, wie viel Geld, Wertpapiere oder Immobilien Sie der Stiftung Buntes Herz hinterlassen möchten. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Schritten und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille genau umgesetzt wird. Ihr Erbe wird dazu beitragen, langfristig Hilfsprojekte zu unterstützen und Menschen in Not zu helfen.
Eine Testamentsspende ist eine überaus wertvolle Unterstützung für unsere Projekte. So hinterlassen Sie etwas Bleibendes und helfen Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen.
Ihr Erbe ist bei uns in sicheren Händen.
Als Erben sind wir sind auch dann für Sie da, wenn Sie selbst nicht mehr tätig werden können. Wir kümmern wir uns sorgfältig und genau nach Ihren Wünschen um alles, was nach Ihrem Tod zu regeln ist. Das bedeutet auch, dass wir Dinge regeln wie zum Beispiel die Auflösung Ihres Haushalts, die Schließung Ihrer Konten und die Kündigung von Verträgen, zum Beispiel mit Ihrem Stromanbieter. Wenn Sie in Ihrem Testament spezielle Wünsche festgelegt haben, sorgen wir dafür, dass diese umgesetzt werden.
Falls Sie Immobilien oder andere wertvolle Gegenstände hinterlassen, lassen wir diese, wenn das Ihr Wille ist, von Experten bewerten und verkaufen sie zu einem bestmöglichen Preis Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie Ihr Haus oder Immobilien erhalten wollen, dann verwalten wir Sie und führen die Mietererträge dem guten Zweck zu. Da die Stiftung Buntes Herz eine gemeinnützige Organisation ist, müssen wir weder Erbschaftssteuer noch Einkommenssteuern zahlen. Daher fließt Ihr gesamtes Erbe direkt in unsere Hilfsprojekte. Ihre Zuwendungen kommen also zu 100 Prozent bei unseren Hilfsprojekten an.
Gerne klären wir mit Ihnen in einem ganz persönlichen Gespräch alle weiteren Fragen und Details zum Thema Testament- und Nachlassspende.