Immobilien stiften

Immobilien stiften zum Wohl schwerstkranker Kinder, ihrer Familien und Menschen in Notlagen

Machen Sie Ihre Immobilie zu einem langfristigen Geschenk für bedürftige Kinder und ihre Familien. Ihre Wohnung birgt wertvolle Erinnerungen und hat sicher für Sie einen besonderen hohen emotionalen Wert. Daher ist es sicher eine sehr wichtige Entscheidung, sein eigenes Haus oder Wohnung nach einem Umzug oder für die Zeit nach dem Ableben in die richtigen Hände zu legen.

Eine Immobilie der Stiftung Buntes Herz zu stiften, ist eine sehr gute Möglichkeit, die vielfältigen gemeinnützigen und mildtätigen Projekte der Stiftung zu fördern. Damit kommt Ihre Immobilie dauerhaft vor allem schwerstkranken Kindern und ihren Familien dauerhaft zugute.

 

Möglichkeiten zur Immobilienübertragung:

Wenn Sie sich entscheiden, eine Immobilie zu Lebzeiten zu stiften, können Sie die Stiftung Buntes Herz als Begünstigte einer Schenkung festlegen. Wenn Sie in Ihrer Immobilie wohnen wollen, haben Sie die Möglichkeit, entweder eine Leibrente zu vereinbaren oder sich ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht vorzubehalten. Für viele engagierte Menschen ist diese Regelung interessant, weil sie so dauerhaft Gutes tun können und gleichzeitig „Herr im eigenen Haus" bleiben können. Zudem wissen Sie Ihr Wohneigentum für die Zeit nach Ihrem Ableben bei der Stiftung Buntes Herz in guten Händen. Wichtig ist, dass alle Vereinbarungen rechtsverbindlich und klar formuliert getroffen werden, die Ihren Willen richtig widerspiegeln und sie auch nach dem Ableben schützt. In fast allen Fällen müssen diese Vereinbarungen auch notariell beurkundet werden.

 

Steuerliche Vorteile

Nach erfolgter Übertragung Ihrer Immobilie erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, die beim Finanzamt eingereicht werden kann. Diese Bescheinigung kann besonders nützlich sein, um bei höheren Renten- oder Pensionseinkünften sowie anderen Einnahmequellen Ihre Steuerlast zu reduzieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Zuwendungsbestätigung über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren verteilt werden kann. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum steuerliche Erleichterungen zu genießen und so mehr finanziellen Spielraum für eine eigene verbesserte Lebensqualität zu schaffen.

 

Langfristiger Erhalt des Immobilienwerts:

Durch die gemeinsame Vereinbarung bei der Übertragung der Immobilie können wir auch weiterhin vom Wissen und der Erfahrung des früheren Eigentümers profitieren. Dies hilft uns, den Wert der Immobilie langfristig zu bewahren und sicherzustellen, dass sie auch in Zukunft so genutzt wird, wie Sie es sich wünschen.

 

Wie geht es weiter?

Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. Ihr Ansprechpartner zum Thema „Immobilien stiften“ ist Helmut Graf, Geschäftsführer der Stiftung Buntes Herz.